Man kann sich nur wundern
Manches Dokument hat seltsame Formulierungen,
Die mit Entscheidungen gar nichts zu tun haben.
Das führt nicht wenige Bürger oft zu Verwirrungen,
Blockiert werden damit ganz viele Vorgaben.
Solches gibt es im Mietrecht mit den Hunden:
Vermieter dürfen fast nichts mehr verbieten.
Hundegebell reißt ins Vertrauen Wunden,
Wie will man da noch etwas vermieten?
Es wäre so einfach, Eiereien zu vermeiden,
Indem man Ausschließlichkeitsrechte formuliert.
Dann muss man im Mietvertrag nicht mehr ausbreiten,
Wo ohnehin Vermieterrechte fast nur noch vorgeführt.
Dann dann könnten Vermieter ach entscheiden,
Ob einen Hund sich Mieter in die Wohnung herholen.
Darunter müsste dann niemand mehr leiden,
Nachbarklagen müssten Vermieter nicht einholen.
Auf diese Weise würden Täuschungen vermieden,
Weil auch ein Mieter von vornherein genau weiß,
Was für oder gegen ihn längstens entschieden,
Ob ein Hund gehalten werden darf, der leis’.
©Hans Hartmut Karg
2024
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